Allgemeine Vertragsbedingungen Klangraum Schönberg

Präambel zum Instrumentalunterricht

Das per Vertrag geschlossene Unterrichtsverhältnis zwischen Lehrkraft und TeilnehmerIn bzw. deren gesetzlichen Vertretern zeigt nur dann Selbstwirksamkeit und Effizienz, wenn eine kontinuierliche Begleitung möglich ist. Deshalb ist es sinnvoll, den Instrumentalunterricht längerfristig anzulegen.

1. Gültigkeit des Unterrichtsvertrags bei Instrumentalunterricht

a) Instrumentalunterricht mit monatlicher Ratenzahlung: Neueinsteiger können bis 24 Stunden nach der 1. Stunde (gleichzeitig Probestunde) kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Danach, spätestens jedoch nach der zweiten Unterrichtseinheit, wird der Vertrag rechtskräftig.

Für das folgende Unterrichtsjahr verlängert sich der Vertrag stillschweigend, wenn nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist in schriftlicher Form gekündigt wurde (siehe auch Punkt 10).

b) Bei Workshops und Zehnerkarten: Hier werden Anmeldung und Vertrag mit Entrichtung der Kursgebühr wirksam, die spätestens zur ersten Unterrichtseinheit entrichtet wird (siehe Punkt 7).

Auch hier gilt die erste Unterrichtseinheit bei Neueinsteigern als unverbindliche Probestunde.

2. Vertragspartei

Ist der/die SchülerIn bei Vertragsschluss minderjährig, ist die Vertragspartei der Lehrkraft der Erziehungsberechtigte. Ist bei Vertragsschluss der/die TeilnehmerIn volljährig, ist die Vertragspartei der Lehrkraft der/die TeilnehmerIn.

3. Unterrichtsort

Der Unterricht findet in den Räumen des Klangraum Schönberg, gegebenenfalls auch im Gartengrundstück des Klangraum Schönberg statt.

4. Vertragsbeginn

Beginn des Vertrages ist der im Anmeldeformular eingetragene Kursbeginn. Der Vertrag für den Instrumentalunterricht wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

5. Feiertage, Ferien

An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien der allgemein-bildenden Schulen Bayerns findet in der Regel kein Unterricht statt. Vorhol-, Nachholstunden oder Workshops können auch an diesen Tagen stattfinden.

6. Honorar/Kursgebühr und Fälligkeit

Das Honorar für den Instrumentalunterricht versteht sich als Jahresgebühr, die für 32 Unterrichtseinheiten pro 12 Monate kalkuliert ist. Zur Herstellung eines gleichmäßigen Zahlungsplans ist das Jahreshonorar in 12 gleichen monatlichen Raten zu entrichten. Zum Ende des Klangraum-Jahres werden die fehlenden Unterrichtseinheiten entweder für das folgende Klangraum-Jahr gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückerstattet. Falls mehr als 32 Unterrichtseinheiten geleistet wurden (diese werden vorher schriftlich angekündigt), werden diese Mehreinheiten zusätzlich zur letzten Monatsrate im September in einer gesonderten Rechnung aufgeführt, die von dem/der TeilnehmerIn bzw. dessen Erziehungsberechtigten mit einem Zahlungsziel von 4 Wochen zu begleichen ist.

Bei Zehnerkarten oder zeitlich begrenzten Workshops gelten Anmeldung und Vertrag mit der Entrichtung der Kursgebühr, die zur ersten Unterrichtseinheit mitgebracht, oder zeitlich vorher überwiesen wurde. Diese kann ggf. nach individueller Vereinbarung in Raten bezahlt werden.

7. Laufzeit

Das Klangraum-Jahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September. Die ersten Schulwochen im September dienen beim Instrumentalunterricht im Allgemeinen als Vorhol- oder Nachholmöglichkeit für ausgefallene Stunden bzw. für weitere Unterrichtseinheiten („32 plus“). Für Workshops oder Kurse, die eine bestimmte Zahl von Unterrichtseinheiten im Angebot haben, endet der Kurs, sobald diese Einheiten geleistet wurden. Mit dem Einverständnis der Beteiligten kann ein zeitlich begrenzter Workshop ggf. verlängert oder verkürzt werden.

8. Instrumentalunterricht: Pflichten der Lehrkraft, Pflichten des/der Teilnehmenden, Unterrichtsmaterial

Die Lehrkraft führt den Unterricht in voller Verantwortung für sachgemäße und regelmäßige Unterweisung durch. Der/die Teilnehmende verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig zu besuchen und zu Hause in erforderlichem Umfang zu üben. Unterrichtsmaterialien wie Noten und Instrumente werden vom Teilnehmenden auf eigene Kosten eingebracht.

9. Kündigung/Vertragsbeendigung

Der Unterrichtsvertrag für den Instrumentalunterricht kann von beiden Vertragsparteien zum 31. August des laufenden Klangraum-Jahres mit einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum neuen Klangraum-Jahr gekündigt werden. Beide Vertragsparteien sind zudem berechtigt, den Unterrichtsvertrag während des Zeitraums vom 01.01. bis 30.08. fristlos zu kündigen. Die Unterrichtseinheiten werden dann im Verhältnis zu den entrichteten Raten verrechnet. Dies kann, je nach geleisteten Unterrichtseinheiten, zu einer Rückerstattung oder Nachzahlung führen. Bei einer fristlosen Kündigung während des Klangraum-Jahres seitens der TeilnehmerIn fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 30,00 an.

10. Unterrichtsausfall bei Instrumentalunterricht

Bei Verhinderung der Lehrkraft wird der Unterricht nach Möglichkeit nachgeholt, sofern die Stundenanzahl von 32 Jahresstunden unterschritten wurde.

Folgende Regelung gilt für den Einzelunterricht: Die Lehrkraft wird im Falle ernstlicher Verhinderung des/der TeilnehmerIn solche Stunden nach Möglichkeit nachholen, wenn die Lehrkraft mindestens 3 Stunden vorher Kenntnis erhalten hat.

Beim Gruppenunterricht wird die Stunde nur dann nachgeholt, wenn die gesamte Gruppe rechtzeitig (mindestens 3 Stunden vorher) abgesagt hat und ein gemeinsamer Neutermin gefunden wurde.

11. Zahlungsart und Zahlungsbedingungen (gilt nicht bei Zehnerkarten)

Für Instrumentalunterricht (Gitarrenunterricht, Cellounterricht, Saitenhopser) gilt: Für die Kursgebühr, die pro Jahr in 12 gleichen monatlichen Raten zu entrichten ist, hat der Teilnehmende ab Kursbeginn einen Dauerauftrag einzurichten, der ab Unterrichtsbeginn bis zum 12. jedes Monats ausgeführt werden muss. (Sollte ein/eine NeueinsteigerIn sich erst nach der Probestunde, die gleichzeitig die erste Stunde darstellt, für den Kurs entscheiden, so ist die erste monatliche Rate unmittelbar nach der Probestunde, spätestens bis zur Folgeeinheit zu entrichten.)

12. Rabatt

Bei Familien wird ab der zweiten Anmeldung ein Rabatt von 5% pro TeilnehmerIn gewährt.

13. Datenschutz

Der/die Erziehungsberechtigte bzw. der/die TeilnehmerIn erklärt sich mit der Anmeldung des Kindes, bzw. bei Volljährigkeit der eigenen Anmeldung zum Musikunterricht mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden. Die Daten im Unterrichtsvertrag werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit das für die Durchführung des Vertrages zwingend erforderlich ist (z. B. für die Anmeldung zu einem Wettbewerb). Jede/r Erziehungsberechtigte bzw. volljährige TeilnehmerIn hat das Recht, seine/ihre Einwilligung zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner/ihrer Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Ferner hat der/die Erziehungsberechtigte/volljährige TeilnehmerIn bezüglich der erhobenen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung festgelegten Rechte auf Auskunft und Berichtigung. Die Ausübung dieser Rechte kann schriftlich unter der Adresse des Klangraum Schönberg erfolgen.

14. Besondere Vereinbarungen

Diese können auf dem gesonderten Anmeldeformular vermerkt werden.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.